Eltern ABC

Eltern ABC
  • Arbeitsgemeinschaften

    In diesem Schuljahr werden keine Arbeitsgemeinschaften  angeboten.

  • Beurlaubung

    Schüler können nur in dringenden Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten beurlaubt werden. Der Antrag muss spätestens drei Tage vor der Abwesenheit gestellt werden. Dies gilt auch für vorhersehbare Arztbesuche.

  • Bücherei

    Unsere Bücherei befindet sich im Erdgeschoss und wird derzeit neu eingerichtet. 

  • Einschulung

    Die Schuleinschreibung ist im April. Im Einschulungsjahr findet die schulärztliche Untersuchung statt und die Schule bietet den Kindern einen Schnuppertag an. 

  • Elternsprechtag

    Es finden 2 Elternsprechtage im Schuljahr statt. Die Einladung dazu erhalten Sie über Schoolfox oder die Klassleitung. Bitte nutzen Sie, wenn möglich die Sprechstunden der Lehrkräfte. (Sprechzeiten unter "Lehrer")

  • Fahrräder

    Grundschüler sollten prinzipiell erst nach bestandener Fahrradprüfung (4. Klasse) mit dem Rad zur Schule kommen. Fahrräder dürfen nur dann mit zur Schule gebracht werden, wenn sie verkehrssicher sind. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind mit Fahrradhelm fährt. Von der Benutzung von Rollern in der Grundschule raten wir aus Sicherheitsgründen ab.

  • Fundsachen

    Verloren gegangene Gegenstände (Brotzeitboxen, Flaschen, Kleidungsstücke ...) finden Sie im Keller bei unserem Hausmeister: Herr Sußner

  • Handys/Smartphones und Smartwatches

    Handys/Smartphones und Smartwatches dürfen in der Grundschule Kirchheim nicht benutzt werden.

  • Hausaufgaben

    Hausaufgaben erwachsen aus dem Unterricht und sind Bestandteil der schulischen Arbeit. Sie dienen der Übung und Festigung des Unterrichtsstoffes. Sollte Ihr Kind vergessen haben, Hausaufgaben zu machen, so wird das im Hausaufgabenheft eingetragen. 

  • Krankmeldung

    Wenn Ihr Kind erkrankt ist und nicht in die Schule gehen kann, melden Sie ihr Kind bitte per Schoolfox ab oder rufen ab 7.30 Uhr im Sekretariat an (Sprechen Sie auch auf den Anrufbeantworter). Wir geben die Information an die Klassenlehrkraft weiter. Liegt bis 8.15 Uhr keine Entschuldigung vor, werden wir versuchen, Sie über eine der angegebenen Telefonnummern zu erreichen. Sollten wir Sie nicht erreichen, sind wir verpflichtet, die Polizei zu informieren. Ab dem 3. Fehltag benötigt die Schule ein Attest vom Arzt. Falls Ihr Kind während des Unterrichts erkrankt, melden wir uns bei Ihnen und besprechen, auf welchem Weg Ihr Kind nach Hause gelangt. Bitte informieren Sie im Krankheitsfall auch die Mittagsbetreuung.

  • Kopiergeld

    Kopiergeld fällt zweimal (je 5 Euro) im Schuljahr an und wird nach Mitteilung an die Eltern eingesammelt. 

  • Leseförderung

    Leseförderung ist ein integraler Bestandteil unseres Leitbildes. Hierzu gehören die Besuche unserer Bücherei, der Einsatz von ehrenamtlichen Lesepaten, Lesewettbewerbe, Bücherausstellungen, Bücherflohmärkte, Autorenlesungen, Leseprojekttage und Lektüren von Ganzschriften der Kinderliteratur im Unterricht.

  • Notfalleltern

    In jeder Klasse werden zu Beginn des Schuljahres 2 bis 3 Eltern ausgewählt, die in einem Notfall (z.B. Bus ist ausgefallen, Kinder kommen später nach Hause ...) alle anderen Eltern aus der Klasse informieren.

  • Pausenzeiten

    1. Pause:       9.30 Uhr - 9.50 Uhr

    2. Pause:    11.20 Uhr - 11.30 Uhr


    Bei Regen bleiben die Kinder im Klassenzimmer und werden beaufsichtigt.


    Aufgrund von Corona wurden die Pausezeiten versetzt, so dass nur die 1. und 2. Klassen, bzw. die 3. und 4. Klassen im Pausenhof sind.

  • Schulbücher

    Schulbücher müssen eingebunden und sorgfältig behandelt werden. Sollten Schulbücher beschädigt werden,  muss am Ende des Schuljahres der Zeitwert ersetzt werden.

  • Schwimmunterricht

    Wenn es im Sommer das Wetter erlaubt, geht jede Klasse einmal pro Woche in das Kirchheimer Freibad. Die Klassenlehrkraft wird dabei durch zwei ausgebildete Rettungsschwimmer unterstützt.

  • Sportunterricht

    Sport hat in der Schule wichtige soziale, erzieherische und gesundheitliche Aufgaben zu erfüllen. Die Schüler werden zu einem bewussten Umgang mit Körper und Bewegung und zu gesundheitsbewusstem, fairem, tolerantem sowie umweltbewusstem Verhalten erzogen. Damit die sportlichen Aktivitäten in der Klassengemeinschaft zu einem positiven Ergebnis führen und unfallfrei erfolgen können, bitten wir Sie um Ihre Unterstützung: Feste Turnschuhe, Schmuck entfernen oder Ohrringe abkleben, lange Haare mit  Zopfgummi versehen, Getränk nicht vergessen.

  • Unfallmeldung

    Auf dem direkten Schulweg und in der Schule sind die Schüler durch die Kommunale Unfallversicherung Bayern versichert. Die Schule meldet den Unfall.

    Bitte weisen Sie bei einem Arztbesuch auf den Schulunfall hin.

  • Unterstützung für Kinder von Geringverdienern

    Kinder, deren Eltern entweder Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, können vom "Bildungs- und Teilhabepaket" profitieren.

    Folgende Leistungen sind betroffen: 

    • ein- und mehrtägige Schulausflüge
    • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
    • Lernförderungen (z.B. Nachhilfe) bei nachgewiesenem Bedarf, falls die Versetzung gefährdet ist
    • die Teilnahme an der Mittagsbetreuung

    Sollten keine Zuschüsse bezahlt werden, Sie aber trotzdem Unterstützung für besondere Anlässe (Ausflüge, Theaterfahrten, Klassenfahrten) benötigen, können Sie beim Elternbeirat finanzielle Hilfe beantragen. Formulare können im Sekretariat abgeholt werden. Alle Anträge unterliegen der Schweigepflicht.

  • Weiterführende Schulen

    Die Eltern der 2., 3. und 4. Klassen werden in Informationsveranstaltungen über die schulischen Bildungswege und Modalitäten des Übertritts an weiterführende Schulen informiert.

  • Zeugnisse

    Die Halbjahreszeugnisse werden im Februar ausgegeben. 

    Die Jahreszeugnisse gibt es am letzten Schultag vor den Sommerferien.

    Die Schüler der 4. Klassen erhalten im Januar einen Bericht über ihren Notenstand. Im Mai bekommen sie Übertrittszeugnisse. Für sie entfallen die Halbjahreszeugnisse.

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