In diesem Schuljahr werden die Arbeitsgemeinschaften Chor, Tanz, Schulhausgestaltung und Schauspiel angeboten.
Schüler können nur in dringenden Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten beurlaubt werden. Der Antrag muss spätestens drei Tage vor der Abwesenheit gestellt werden. Dies gilt auch für vorhersehbare Arztbesuche.
Unsere Bücherei befindet sich neben dem Musikzimmer. Dort können sich die Schülerinnen und Schüler mit ihrem Ausweis Bücher ausleihen.
Die Schuleinschreibung ist im April. Im Einschulungsjahr findet die schulärztliche Untersuchung statt und die Schule bietet den Kindern einen Schnuppertag an.
Es finden 2 Elternsprechtage im Schuljahr statt. Die Einladung dazu erhalten Sie über Schoolfox oder die Klassleitung. Bitte nutzen Sie, wenn möglich die Sprechstunden der Lehrkräfte. (Sprechzeiten unter "Lehrer")
Grundschüler sollten prinzipiell erst nach bestandener Fahrradprüfung (4. Klasse) mit dem Rad zur Schule kommen. Fahrräder dürfen nur dann mit zur Schule gebracht werden, wenn sie verkehrssicher sind. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind mit Fahrradhelm fährt. Von der Benutzung von Rollern in der Grundschule raten wir aus Sicherheitsgründen ab.
Verloren gegangene Gegenstände (Brotzeitboxen, Flaschen, Kleidungsstücke ...) finden Sie im Keller bei unserem Hausmeister: Herr Sußner
Handys/Smartphones und Smartwatches dürfen in der Grundschule Kirchheim nicht benutzt werden.
Hausaufgaben erwachsen aus dem Unterricht und sind Bestandteil der schulischen Arbeit. Sie dienen der Übung und Festigung des Unterrichtsstoffes. Sollte Ihr Kind vergessen haben, Hausaufgaben zu machen, so wird das im Hausaufgabenheft eingetragen.
Wenn Ihr Kind erkrankt ist und nicht in die Schule gehen kann, melden Sie ihr Kind bitte per Schoolfox ab oder rufen ab 7.30 Uhr im Sekretariat an (Sprechen Sie auch auf den Anrufbeantworter). Wir geben die Information an die Klassenlehrkraft weiter. Liegt bis 8.15 Uhr keine Entschuldigung vor, werden wir versuchen, Sie über eine der angegebenen Telefonnummern zu erreichen. Sollten wir Sie nicht erreichen, sind wir verpflichtet, die Polizei zu informieren. Falls Ihr Kind während des Unterrichts erkrankt, melden wir uns bei Ihnen und besprechen, auf welchem Weg Ihr Kind nach Hause gelangt. Bitte informieren Sie im Krankheitsfall auch die Mittagsbetreuung.
Kopiergeld fällt zweimal (je 5 Euro) im Schuljahr an und wird nach Mitteilung an die Eltern eingesammelt.
Leseförderung ist ein integraler Bestandteil unseres Leitbildes. Hierzu gehören die Besuche unserer Bücherei, der Einsatz von ehrenamtlichen Lesepaten, Lesewettbewerbe, Bücherausstellungen, Bücherflohmärkte, Autorenlesungen, Leseprojekttage und Lektüren von Ganzschriften der Kinderliteratur im Unterricht.
In jeder Klasse werden zu Beginn des Schuljahres 2 bis 3 Eltern ausgewählt, die in einem Notfall (z.B. Bus ist ausgefallen, Kinder kommen später nach Hause ...) alle anderen Eltern aus der Klasse informieren.
1. Pause: 9.30 Uhr - 9.50 Uhr
2. Pause: 11.20 Uhr - 11.30 Uhr
Bei Regen bleiben die Kinder im Klassenzimmer und werden beaufsichtigt.
Aufgrund von Corona wurden die Pausezeiten versetzt, so dass nur die 1. und 2. Klassen, bzw. die 3. und 4. Klassen im Pausenhof sind.
Schulbücher müssen eingebunden und sorgfältig behandelt werden. Sollten Schulbücher beschädigt werden, muss am Ende des Schuljahres der Zeitwert ersetzt werden.
Wenn es im Sommer das Wetter erlaubt, geht jede Klasse einmal pro Woche in das Kirchheimer Freibad. Die Klassenlehrkraft wird dabei durch zwei ausgebildete Rettungsschwimmer unterstützt.
Sport hat in der Schule wichtige soziale, erzieherische und gesundheitliche Aufgaben zu erfüllen. Die Schüler werden zu einem bewussten Umgang mit Körper und Bewegung und zu gesundheitsbewusstem, fairem, tolerantem sowie umweltbewusstem Verhalten erzogen. Damit die sportlichen Aktivitäten in der Klassengemeinschaft zu einem positiven Ergebnis führen und unfallfrei erfolgen können, bitten wir Sie um Ihre Unterstützung: Feste Turnschuhe, Schmuck entfernen oder Ohrringe abkleben, lange Haare mit Zopfgummi versehen, Getränk nicht vergessen.
Auf dem direkten Schulweg und in der Schule sind die Schüler durch die Kommunale Unfallversicherung Bayern versichert. Die Schule meldet den Unfall.
Bitte weisen Sie bei einem Arztbesuch auf den Schulunfall hin.
Kinder, deren Eltern entweder Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, können vom "Bildungs- und Teilhabepaket" profitieren.
Folgende Leistungen sind betroffen:
Sollten keine Zuschüsse bezahlt werden, Sie aber trotzdem Unterstützung für besondere Anlässe (Ausflüge, Theaterfahrten, Klassenfahrten) benötigen, können Sie beim Elternbeirat finanzielle Hilfe beantragen. Formulare können im Sekretariat abgeholt werden. Alle Anträge unterliegen der Schweigepflicht.
Die Eltern der 2., 3. und 4. Klassen werden in Informationsveranstaltungen über die schulischen Bildungswege und Modalitäten des Übertritts an weiterführende Schulen informiert.
Die Halbjahreszeugnisse werden im Februar ausgegeben.
Die Jahreszeugnisse gibt es am letzten Schultag vor den Sommerferien.
Die Schüler der 4. Klassen erhalten im Januar einen Bericht über ihren Notenstand. Im Mai bekommen sie Übertrittszeugnisse. Für sie entfallen die Halbjahreszeugnisse.