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Grundschule Kirchheim
Grundschule Kirchheim
Grundschule Kirchheim
Anmeldung mit gleichzeitiger „Schulschnupperstunde“ für unsere Schulanfänger
Mittwoch, 11. März 2026 um 15.00 Uhr
für alle Kinder aus Kirchheim und Gaubüttelbrunn
Donnerstag, 12. März 2026 um 15.00 Uhr
für alle Kinder aus Kleinrinderfeld, Geroldshausen und Moos
Die Kinder sollen bitte Buntstifte und eine Schere mitbringen.
Der Schulbus holt Sie und Ihr Kind wie folgt im Wohnort ab und bringt Sie etwa 2 Stunden später zurück:
Mittwoch, 11.03.2026: 14.45 Uhr in Gaubütteblrunn – Schule
Donnerstag, 12.03.2026: 14.30 Uhr in Kleinrinderfeld – Ärztehaus
14.50 Uhr in Geroldshausen - Schulbushaltestelle
14.55 Uhr in Moos - Schulbushaltestelle
Gesetzliche Bestimmungen für die Schulaufnahme:
Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. September 2026 sechs Jahre alt werden, also spätestens am 30. September 2020 geboren sind. Ist Ihr Kind zwischen dem 01.07. und dem 30.09.2020 geboren, können Sie den Einschulungskorridor nutzen. Ihr Kind kann 2026 eingeschult werden, Sie können es aber auch 2027 einschulen. Die Entscheidung treffen die Eltern. Der Antrag auf die Nutzung des Einschulungskorridors muss bis zum 10.04.2026 schriftlich an die Schule gestellt werden. Kinder, die zwischen dem 01.10.2020 und dem 31.12.2020 geboren wurden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden.
Für Kinder, die nach dem 31.12.2020 geboren sind, ist die Aufnahme in die Grundschule nur mit einem schulpsychologischen Gutachten möglich.
Ein Erziehungsberechtigter soll persönlich mit dem Kind zur Schulanmeldung kommen. Ist er verhindert, kann er einen Vertreter beauftragen, der das Kind zur Schulanmeldung bringt.
Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch sowie folgende Bestätigungen des Gesundheitsamtes vorzulegen:
Teilnahme am apparativen Seh- und Hörtest
Teilnahme des Kindes an der Früherkennungsuntersuchung U9
Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung (falls diese noch nicht durchgeführt wurde, bitte nachreichen)
Nachweis Masernschutzimpfung
Die Abgabe des Kindergartenbogens: „Informationen für die Grundschule“ ist freiwillig, aber sehr erwünscht.
Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn Sie beabsichtigen, Ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen oder es an einer anderen Schule anmelden wollen.
Wir freuen uns sehr, Ihr Kind und Sie an unserer Schule begrüßen zu dürfen.

